Armin Schmidt

Geschäftsführer Finanzökonom Finanzfachwirt Diplom-Ingenieur

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Blog

Finanzrepressionen

"Die Kunst Steuern einzunehmen besteht darin, die Gans zu rupfen ohne dass sie schreit."
Maximilian von Béthune, Herzog von Sully (*1559, †1641)

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Finanzrepressionen

Deutschland 1913 - 2020

Unter Finanzrepression oder finanzielle Repression versteht man die Beeinflussung des Staates durch Gesetze oder Einflussnahme auf die Finanzmärkte, die sich negativ beim Bürger und Sparer auswirken.


  • In Planung
    Immobilien
    Grundsteuer-Reform

    Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer auf veralteten Immobilienwerten beruhe. Nach dem Beschluß des Bundestages und des Bundesrates müssen bis Ende 2024 die Länder geeignete Lösungen umsetzen. Eine Öffnungsklausel ermöglicht den einzelnen Ländern individuelle Lösungen.

    Quelle: Immobilienscout24
  • Januar 2021
    Wertpapiere
    Verrechnung von Verlusten

    Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des §20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Juni 2020
    Immobilien
    Mietendeckel (Berlin)

    Der in Berlin beschlossene Mietendeckel friert Mieten über einen Zeitraum von fünf Jahren ein.

    Quelle: Immobilienscout24
  • April 2020
    Allgemein
    Prüfung auf Vermögensabgabe

    Der Deutsche Bundestag beauftragt den Wissenschaftlichen Dienst mit der Arbeit: Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

    Quelle: Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 041/20
  • April 2020
    Immobilien
    Kündigungssperre bei Mietrückständen

    Der Gesetzgeber greift in die marktwirtschaftlichen Verträge zwischen Vermieter und Mieter und beschränkt vorübergehend das Kündigungsrecht von Vermietern. Bei Mietrückständen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie entstehen, darf nicht gekündigt werden.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Februar 2020
    Immobilien
    Verschärfung der Mietpreisbremse

    Mit diesem Gesetz wird es zum einen den Ländern ermöglicht, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung beträgt wie bisher höchstens fünf Jahre. (Die Zahl der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt steigt daraufhin deutlich an.)
    Zum anderen wird der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert.

    Quelle: Bundestag
  • Januar 2020
    Liquidität
    Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen

    Seit 01.01.2020 unterliegen Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 € (oder vergleichbarem Gegenwert) nach §11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Meldepflicht und müssen der Bundesbank gemeldet werden.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Januar 2020
    Wertpapiere
    Verrechnung von Verlusten

    Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatz 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Januar 2020
    Edelmetalle
    Senkung des anonymen Edelmetallkaufs

    Grenze des anonymen Edelmetallkaufs wird von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

  • August 2019
    Immobilien
    Ausweitung der Mietpreisbremse (Bayern)

    Bayern beschließt, dass die Mietpreisbremse bis 2025 in Kraft tritt und weitet das Gebiet auf 162 Kommunen aus.

    Quelle: Haufe Verlag
  • Januar 2019
    Immobilien
    Kürzungen bei Modernisierungsmaßnahmen

    Die Höhe der Umlage von Modernisierungsmaßnahmen wird von 11% auf 8% gesenkt. Nach §559 Absatz 3 Ziffer 3a BGB. §559 Absatz 1 BGB: Höhe der Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen wird ebenfalls gekürzt.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Juni 2017
    Edelmetalle
    Senkung des anonymen Edelmetallkaufs

    Grenze des anonymen Edelmetallkaufs wird von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.

  • Dezember 2016
    Wertpapiere
    PRIIP-Verordnung tritt in Kraft

    Zentraler Bestandteil der europäischen PRIIP-Verordnung ist die Einführung von Basisinformationsblättern für bestimmte Anlageprodukte. Damit die Informationsblätter möglichst einheitlich sind, enthält die PRIIP-Verordnung verbindliche Vorschriften zu deren Form und Inhalt. Diese Verordnung erschwert ausländischen Finanzprodukten den Zugang zum europäischen Markt und führt dazu, dass große ausländische Investmentfonds und ETFs bei den europäischen Brokern nicht mehr gehandelt werden können. Ein wesentlicher Grund für das Gesetz ist der angebliche Schutz von Kleininvestoren, aber die Intention, Kapital in der Eurozone zu halten und eigene Investmentgesellschaften zu stärken hat dabei sicherlich eine gewisse Rolle gespielt.

    Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Juni 2016
    Unternehmen
    ATAD tritt in Kraft

    Die Hinzurechnungsbesteuerung / Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Sie erfasst dabei die passiven Gewinne einer ausländischen Gesellschaft, die in einem Niedrigsteuerland ansässig ist und an der Inländer (mehrheitlich) beteiligt sind. Erzielt diese Zwischengesellschaft Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, kann die Höhe der Beteiligung unerheblich sein. Zu den passiven Einkünften geören alle Einkünfte, die nicht explizit in §8 Abs. 1 AStG genannt sind.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Juni 2015
    Immobilien
    Mietpreisbremse bei neuen Mietverträgen

    Am 01.06.2015 ist das Gesetz zur Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen in Kraft getreten. Es sieht vor, dass die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind ausgenommen.

    Für welche Gebiete eine solche Mietpreisbremse gelten soll, können die Bundesländer für fünf Jahre per Rechtsverordnung festlegen. Viele Länder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Gebiete definiert, die der Mietpreisbremse unterworfen sind.

    Quelle: Haufe Verlag
  • Januar 2015
    Liquidität
    SAG tritt in Kraft

    Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), welches in Deutschland am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, ermöglicht Banken, die insolvenzgefährdet sind, Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln. Das SAG macht Widerspruchsverfahren aussichtslos. Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle Funktionsträger in einem laufenden SAG-Verfahren einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Alle Verfahrensbeteiligten dürfen also bei Verdacht keine Auskunft geben, selbst wenn die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermutet wird (§5 SAG).

    Praktisch betrachtet ist die Einlagensicherung, welche nach EU-Regeln alle Bankguthaben bis 100.000 EUR gesetzlich garantiert, im Ernstfall nicht realisierbar.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • März 2012
    Allgemein
    Prüfung auf Vermögensabgabe

    Der Deutsche Bundestag beauftragt den Wissenschaftlichen Dienst (unter Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 057/12) mit der Arbeit: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Vermögensabgabe.

    Quelle: Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 057/12
  • Oktober 2008
    Allgemein
    Leitzinssenkung in der Eurozone

    Der Zins ist der Preis des Geldes. Eine Leitzinssenkung wirkt sich nicht nur auf Staaten und die Wirtschaft / Unternehmen aus, sondern auch auf das Sparvermögen der Bevölkerung, Versicherungen und der Finanzwirtschaft. Die Auswirklungen sind im Bereich der Banken, Versicherungen und Immobilienwirtschaft deutlich sichtbar.

  • Oktober 2008
    Allgemein
    Prüfung auf Vermögensabgabe

    Der Deutsche Bundestag beauftragt den Wissenschaftlichen Dienst (unter Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 176/08) mit der Arbeit: Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe.

    Quelle: Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 176/08
  • August 1952
    Allgemein
    Lastenausgleichsgesetz

    Zur Finanzierung der Leistungen wurde eine allgemeine Soforthilfeabgabe, also eine Art Vermögensabgabe, von zwei Prozent auf Grundvermögen eingeführt. Dabei sollten die Eigentümer ihr Vermögen in 120 vierteljährliche Tranchen von jeweils 0,4166 Prozent (= 50% über 30 Jahre, entspricht 1,67% pro Jahr) abgeben. Dieses Gesetz galt bis Ende 1982. Damals war allerdings die Inflation im Schnitt deutlich höher als heute und es galten auch am Ende die Vermögenswerte von 1949.

    Quelle: Bundesarchiv
  • Juni 1948
    Allgemein
    Währungsreform

    Das Inkrafttreten des Währungs- und Emissionsgesetzes am 20. Juni 1948 markiert den Beginn der Währungsreform. Für laufende Zahlungen wie Löhne und Gehälter, Steuern, Mieten, Sozialversicherungsrenten und Pensionen wurde die Reichsmark im Verhältnis 1:1 in D-Mark umgestellt. Das Emissionsgesetz übertrug der Bank deutscher Länder (BdL), der Vorläuferin der Deutschen Bundesbank, das ausschließliche Recht, Banknoten und Münzen auszugeben.

    Nach dem Umstellungsgesetz vom 27. Juni 1948 wurden private Bankguthaben im Verhältnis 10:1 in D-Mark umgetauscht. Angerechnet wurden die zuerst ausgezahlten "Kopfbeträge" von 40 DM. Kontenbesitzer konnten nur über die Hälfte des umgewandelten Betrages frei verfügen. Die andere Hälfte war zunächst auf einem Festkonto blockiert.

    Das Festkontengesetz vom Oktober 1948 legte dann ein Umstellungsverhältnis von 100:6,5 fest: Für 100 Reichsmark erhielt man 6,50 DM. Schockierte Sparer fühlten sich enteignet. Vor allem die deutschen Sachverständigen hatten auf diese knappe Geldausstattung der Bürger gedrängt. Die Militärregierung verordnete schließlich die ersatzlose Streichung der restlichen Guthaben und setzte damit einen für viele schmerzhaften Schlussstrich unter die Bemühungen, den gewaltigen Überschuss an umlaufendem Geld zu beseitigen.

    Quelle: Bundebank
  • Mai 1923
    Edelmetalle
    Goldverbot

    Die Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Maßnahmen gegen die Valutaspekulation) vom 8. Mai 1923 erlaubte der Reichsbank, Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Platinmetalle) und ausländische Währungen aus Privatbesitz für das Deutsche Reich zu proklamieren." Das Gesetz war bis 1955 in Kraft.

    Quelle: Wikipedia
  • Dezember 1919
    Allgemein
    Reichsnotopfer

    Das Reichsnotopfer war eine reelle Vermögenssteuer. Abgabepflichtig waren natürliche und juristische Personen. Der Freibetrag betrug 5.000 Mark (für Verheiratete 10.000 Mark). Progressiv besteuert wurden Sach- und Realvermögen wie Bargeld, Bankguthaben, Forderungen, Wertpapiere, Aktien, Anleihen, Immobilien und Maschinen. Die Steuersätze starteten bei 10 % und stiegen bis 65 % für Vermögen über 2 Millionen Mark an.

    Aufgrund der zunehmenden Geldentwertung wurde das Gesetz, einschließlich der Höchstsätze, bis 1922 mehrmals novelliert. Ursprünglich konnte die komplette Abgabe verzinst in Teilzahlungen über 30 Jahre und/oder im Falle von Abgabenbelastungen auf Grundbesitz auf 50 Jahre gestreckt werden.

    Quelle: Wikipedia
  • Juli 1913
    Allgemein
    Wehrbeitragsgesetz

    Erhoben wurde der Wehrbeitrag auf Vermögen über 10.000 Mark (in heutiger Kaufkraft 54.280 Euro). Der Höchstsatz war bei einem steuerpflichtigen Vermögen von 5 Millionen Mark erreicht. Der progressive Satz betrug 0,15 bis 1,5%. Darüber hinaus wurden Jahreseinkommen über 5.000 Mark (in heutiger Kaufkraft 27.140 Euro) mit einer Abgabe von 8% belastet. Im Vergleich betrug ein durchschnittliches rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen 1913 1.182 Mark (in heutiger Kaufkraft 6.416 Euro). Um eine Doppelbelastung der Vermögenseinkommen zu vermeiden, wurden 5% des abgabepflichtigen Vermögens abgezogen. Die Steuern mussten in drei Jahresraten (1913–1915) gezahlt werden.

    Quelle: Wikipedia